Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Umstritten ist, ob der Kläger im Streitjahr unter der Bezeichnung "...-Gemeinschaft A" (nachfolgend: A) ein Einzelunternehmen betrieben und daraus gewerbliche Einkünfte in Höhe von ... € erzielt hat. Außerdem ist umstritten, ob Zahlungen der B in Höhe von insgesamt ... € an den Kläger bei diesem zu Recht als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit angesetzt wurden.
Zusammen mit seiner damaligen Ehefrau, der Zeugin C, reichte der Kläger am XX/05/06 für das Streitjahr eine Einkommensteuererklärung ein. Neben anderen unstreitigen Einkünften erklärte der Kläger aus dem Servicebüro D einen Verlust aus Gewerbebetrieb in Höhe von ... €. Der Erklärung im Wesentlichen folgend, erließ der Beklagte am 14. September 2006 einen Einkommensteuerbescheid und setzte darin eine Einkommensteuer in Höhe von 0 € fest.
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