Zwischen den Beteiligten ist u.a. die Frage streitig, ob im Rahmen der Feststellung des Grundbesitzwertes für Zwecke der Erbschaftsteuer zwei Grundstücke – trotz des Vorhandenseins eines Gebäudes – jeweils als unbebaut einzustufen sind. Dem Rechtsstreit liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde:
Gegenstand des Rechtsstreits sind das Grundstück X-Straße in N sowie das Grundstück Y-Straße in N. Beide Grundstücke gehören zum Nachlass der verstorbenen Frau E (im Folgenden: Erblasserin), deren Todestag auf den xx.01.2006 festgestellt worden ist.
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