Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die Beteiligten streiten darum, ob im Streitjahr (2015) geleistete Zahlungen der A an die Klägerin als steuerpflichtige Betriebseinnahmen oder als nicht steuerbare offene oder verdeckte Einlagen anzusehen sind.
Die Klägerin ist eine mit notarieller Urkunde vom xx.xx.2013 unter der ursprünglichen Firma B GmbH gegründete und im Handelsregister des Amtsgerichts C unter
Alleingesellschafterin der Klägerin war ab der Gründung die E GmbH (E GmbH), eine im Handelsregister des Amtsgerichts C unter
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