1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit des vom Finanzamts (FA) gestellten Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Antragstellerin.
Die Antragstellerin ist eine im Jahr 2004 gegründete GmbH. Unternehmensgegenstand ist die Vermarktung von Datenträgern, datenträgerbasierenden Systemen, Etablierung von Kommunikationssystemen wie z. B. medizinischen Internetportalen sowie Aufbau und Vermarktung von Hard- und Softwaresystemen im Bereich des Gesundheitswesens.
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