BFH - Beschluss vom 03.05.2012
VII S 4/12
Normen:
TruZG § 4 Abs. 1 S. 1; NATO-Truppenstatut Art. XI Abs. 8 Buchst. b) ;
Fundstellen:
BFH/NV 2012, 1504

Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit der Entstehung einer Abgabenschuld bei der Abgabe von in der Truppenzollgutverwendung befindlicher Waren an einen im Ausland ansässigen Nichtberechtigten

BFH, Beschluss vom 03.05.2012 - Aktenzeichen VII S 4/12

DRsp Nr. 2012/14907

Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit der Entstehung einer Abgabenschuld bei der Abgabe von in der Truppenzollgutverwendung befindlicher Waren an einen im Ausland ansässigen Nichtberechtigten

NV: Es bestehen keine ernstlichen Zweifel, dass die Veräußerung von in der Truppenzollgutverwendung befindlicher Waren an Nichtberechtigte auch dann zur Entstehung der Abgabenschuld führt, wenn die Erwerber im Ausland ansässig sind.

Normenkette:

TruZG § 4 Abs. 1 S. 1; NATO-Truppenstatut Art. XI Abs. 8 Buchst. b) ;

Gründe