Einstweiliger Rechtsschutz bezüglich freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen KrankenkasseFortführung der bisherigen Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse als freiwillige KrankenversicherungFortsetzung der gesetzlichen Krankenversicherung nach Abmeldung des Versicherten durch die Agentur für ArbeitRuhen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Nichtzahlung der BeiträgeVollstreckung ausstehende Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund bestandskräftigen Bescheids
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.02.2023 - Aktenzeichen L 6 KR 8/23 B ER
DRsp Nr. 2023/6244
Einstweiliger Rechtsschutz bezüglich freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen KrankenkasseFortführung der bisherigen Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse als freiwillige KrankenversicherungFortsetzung der gesetzlichen Krankenversicherung nach Abmeldung des Versicherten durch die Agentur für ArbeitRuhen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Nichtzahlung der BeiträgeVollstreckung ausstehende Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund bestandskräftigen Bescheids
Grundsätzlich ist auch gegen bereits bestandskräftige Beitragsbescheide zur Krankenkasse ein Antrag auf einstweilige Anordnung zulässig.Bei einem zugrundeliegenden Überprüfungsantrag gemäß § 44SGB X sind die Anforderungen an Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch bezüglich des einstweiligen Rechtsschutzes besonders hoch.