Der Antrag wird abgelehnt.
2.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Die Antragstellerin wendet sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen einen vom Antragsgegner (Finanzamt) gestellten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Am 30. Mai 2018 stellte das Finanzamt beim Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Antragstellerin wegen rückständiger Steuern und Nebenleistungen in Höhe von insgesamt 281.347,23 €. Über den Antrag wurde noch nicht entschieden.
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