Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III.In Abänderung von Nr. III des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 16. April 2019 wird der Streitwert für das Antragsverfahren und das Beschwerdeverfahren jeweils auf 1.500,00 Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen waffenrechtliche Anordnungen.
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