Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 05.09.2018 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auf 26.502,08 EUR festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin wendet sich im vorläufigen Rechtsschutz gegen einen Honoraraufhebungs- und Rückforderungsbescheid über 265.020,87 EUR.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|