OLG Hamm - Beschluss vom 14.04.2009
15 Wx 241/08
Normen:
AktG § 294; FGG § 142;
Fundstellen:
EWiR § 298 AktG 1/2010, 205
FGPRax 2009, 231
OLGReport-Hamm 2009, 627
ZIP 2010, 229
Vorinstanzen:
LG Bielefeld, vom 26.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 24 T 15/08
AG Gütersloh, HR B 2593,

Eintragung der Nichtigkeit eines Unternehmensvertrages im Handelsregister; Löschung der Eintragung von Amts wegen

OLG Hamm, Beschluss vom 14.04.2009 - Aktenzeichen 15 Wx 241/08

DRsp Nr. 2009/19577

Eintragung der Nichtigkeit eines Unternehmensvertrages im Handelsregister; Löschung der Eintragung von Amts wegen

1. Die Nichtigkeit eines Unternehmensvertrages ist keine im Handelsregister eintragungsfähige Tatsache. 2. Das Amtslöschungsverfahren nach § 142 FGG ist auf die Eintragung eines Unternehmensvertrages anwendbar.

Tenor:

Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der weiteren Beschwerde wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

AktG § 294; FGG § 142;

Gründe:

I.