Die Beschwerden der weiteren Beteiligten zu 1 und 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Registergericht - Tostedt vom 3. Januar 2018 (Bl. 142 f. d. A.), mit dem das Registergericht angekündigt hat, den zwischen den weiteren Beteiligten zu 1 und 2 durch Schenkungsvertrag vom 19. Dezember und Anmeldung vom 29. Dezember 2017 in die Wege geleiteten Kommanditistenwechsel nicht eintragen zu wollen, werden zurückgewiesen.
Die weitere Beteiligte zu 1 hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens: 30.000 €; § 105 Abs. 4 GNotKG.
I.
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