I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH & Co. KG, wurde mit notariellem Vertrag vom 2. Juli 1993 gegründet. Unternehmensgegenstand ist die Projektierung und Ausführung von Hochbauten sowie Straßen-, Brücken- und Tiefbauarbeiten aller Art.
Nach § 3 des Gesellschaftsvertrages übernahmen die Kommanditisten E und H Bareinlagen in Höhe von je 100 000 DM in das Gesellschaftskapital von insgesamt 200 000 DM.
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