I.
Die Antragsteller sind Rechtsanwälte und miteinander in einer Partnerschaft nach dem PartGG verbunden. Sie sind im Partnerschaftsregister mit dem Namen "J Rechtsanwälte" eingetragen. Mit Anmeldung vom 15.07.2004 haben sie die Eintragung unter der Bezeichnung "J Rechtsanwälte und Steuerberatung" beantragt. Diesen Antrag hat das Registergericht mit Beschluss vom 05.10.2004 zurückgewiesen. Die dagegen erhobene Beschwerde der Antragsteller ist mit dem hier angefochtenen Beschluss des Landgerichts Stralsund vom 08.11.2004 zurückgewiesen worden. Mit Schriftsatz vom 19.01.2005 haben die Antragsteller weitere Beschwerde eingelegt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|