OLG München - Beschluss vom 28.06.2017
34 Wx 421/16
Normen:
BGB § 883; BGB § 398; BGB § 158;
Fundstellen:
BauR 2017, 1744
FGPrax 2017, 248
Vorinstanzen:
AG Passau, vom 10.10.2016

Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines im Voraus für den Fall des Ablebens des Berechtigten auf einen Dritten übertragenen Anspruchs auf Rückübertragung eines Grundstücks

OLG München, Beschluss vom 28.06.2017 - Aktenzeichen 34 Wx 421/16

DRsp Nr. 2017/8932

Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines im Voraus für den Fall des Ablebens des Berechtigten auf einen Dritten übertragenen Anspruchs auf Rückübertragung eines Grundstücks

1. Soll im Grundbuch ein Anspruch auf Rückübertragung gesichert werden, der - unabhängig von einer Geltendmachung durch den zunächst Berechtigten - durch Vorausabtretung für den Fall dessen Ablebens auf einen Dritten übertragen ist, handelt es sich nur um einen zu sichernden Anspruch, so dass dies durch eine einzige Vormerkung erfolgen kann.2. Ist allerdings in diesem Fall nicht auch beantragt, gleichzeitig einen Vermerk über die bedingte Abtretung einzutragen, muss die Eintragung der Vormerkung unterbleiben, da andernfalls das Grundbuch unrichtig würde.

Tenor

1.

Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 10. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.

2.

Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.500,00 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 883; BGB § 398; BGB § 158;

Gründe

I.