Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten werden der Beschluss des 22. Zivilsenats des Kammergerichts vom 9. November 2021 und der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg - Registergericht - vom 2. Juli 2021 aufgehoben.
Das Amtsgericht - Registergericht - wird angewiesen, die Beteiligte und ihren Liquidator K. in das Handelsregister einzutragen.
I.
Die Beteiligte, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wurde 2006 gemäß §
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