OLG München - Beschluss vom 14.07.2009
31 Wx 16/09
Normen:
GmbHG § 54; AktG § 294;
Fundstellen:
GmbHR 2009, 996
OLGReport-München 2009, 665
Vorinstanzen:
LG Kempten, vom 05.12.2008 - Vorinstanzaktenzeichen T 2174/08
AG Kempten, - Vorinstanzaktenzeichen HRB 5721

Eintragung eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages im Handelsregister bei fehlender Genehmigung der Kommunalaufsicht

OLG München, Beschluss vom 14.07.2009 - Aktenzeichen 31 Wx 16/09

DRsp Nr. 2009/21951

Eintragung eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages im Handelsregister bei fehlender Genehmigung der Kommunalaufsicht

Das Registergericht kann die Eintragung eines unter Beteiligung einer Gemeinde abgeschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages im Handelsregister ablehnen, wenn eine nach Mitteilung der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde erforderliche Genehmigung nicht erteilt ist.

Die weitere Beschwerde der beteiligten Gesellschaft gegen den Beschluss des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 5. Dezember 2008 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

GmbHG § 54; AktG § 294;

Gründe:

I. Gegenstand des Verfahrens ist die Eintragung eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages vom 20.11.2007, den die beteiligte Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Organgesellschaft mit den Gemeindewerken O. als Organträger geschlossen hat. Letztere sind ein Eigenbetrieb der Gemeinde O., die auch alleinige Gesellschafterin der Organgesellschaft ist.