Auf die Berufung der Beklagten werden die Urteile des Verwaltungsgerichts Dresden vom 6. April 2016 -
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Kläger wenden sich gegen die Mitteilung zur beabsichtigten Eintragung in die Handwerksrolle.
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