Auf die Beschwerde der Antragsteller vom 3. August 2021 wird der Beschluss des Amtsgerichts Luckenwalde - Grundbuchamt- vom 16. Juli 2021 in der Fassung der Nichtabhilfeentscheidung vom 31. August 2021, Gz.: D...-...-..., aufgehoben.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 5.000 EUR.
I.
Die Beschwerdeführer wenden sich gegen die Zurückweisung eines Antrages auf Eintragung eines aufschiebend und auflösend bedingten Nießbrauchs durch das Grundbuchamt.
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