Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Sangerhausen - Grundbuchamt - vom 23. Februar 2017 wird zurückgewiesen.
Der Beteiligte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 500,00 Euro festgesetzt.
I.
Der Beteiligte ist als Eigentümer des o. g. Grundstücks im Grundbuch von R. eingetragen.
Mit Schriftsatz seines Verfahrensbevollmächtigten vom 16. März 2016 beantragte er, die Berichtigung des Grundbuches von R., Blatt ... in Abt. I, lfd. Nr. 1 dahin, dass als Eigentümer nicht P. K., geb. am 21. Dezember 1954, sondern die Fa. K. Baumanagement P. K. e. K. in S., R. Straße, Inhaber: P. K., geb. am 21. Dezember 1954, eingetragen wird.
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