Der Beschluss des Amtsgerichts Jena - Registergericht - Az.
Das Verfahren wird zur erneuten Entscheidung über die Eintragung der angemeldeten Tatsachen unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Von der Erhebung der Gerichtskosten wird abgesehen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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