OLG München - Beschluss vom 17.10.2012
31 Wx 352/12
Normen:
GmbHG § 19 Abs. 5;
Fundstellen:
NotBZ 2013, 22
ZIP 2012, 2149
Vorinstanzen:
AG Ingolstadt, vom 25.07.2012 - Vorinstanzaktenzeichen HRB 1641

Eintragungsfähigkeit der erneuten Leistung von Einlagen zum Zwecke der Heilung einer verdeckten Sacheinlage

OLG München, Beschluss vom 17.10.2012 - Aktenzeichen 31 Wx 352/12

DRsp Nr. 2012/20414

Eintragungsfähigkeit der erneuten Leistung von Einlagen zum Zwecke der Heilung einer verdeckten Sacheinlage

Die erneute Leistung von Einlagen zum Zwecke der Heilung einer vor Inkrafttreten des MoMiG erbrachten verdeckten Sacheinlage stellt keine eintragungsfähige Tatsache dar.

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt vom 25. Juli 2012 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

GmbHG § 19 Abs. 5;

Gründe

I.