FG Sachsen - Urteil vom 19.07.2011
6 K 70/08 (Kg)
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3;

Eintritt der Behinderung eines Kindes vor dem 27. Lebensjahr Nachhaltige seelische Störung als Behinderung

FG Sachsen, Urteil vom 19.07.2011 - Aktenzeichen 6 K 70/08 (Kg)

DRsp Nr. 2011/14137

Eintritt der Behinderung eines Kindes vor dem 27. Lebensjahr Nachhaltige seelische Störung als Behinderung

Erfolgt die Bestellung eines Betreuers für ein Kind unmittelbar vor seinem 27. Lebensjahr auf Grundlage eines Gutachtens, in dem eine nachhaltige, nicht einfach und nicht kurzfristig zu behandelnde Störung der seelischen Gesundheit bescheinigt wird, kann der Eintritt der Behinderung vor dem 27. Lebensjahr i. S. d. § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG nicht deshalb abgelehnt werden, weil keine ausdrückliche – für die Betreuerfeststellung unmaßgebliche – Feststellung einer Behinderung erfolgt.

1. Der Bescheid vom 28. August 2006 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12. Oktober 2007 wird aufgehoben.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu vollstreckenden Kosten abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

4. Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3;

Tatbestand

Streitig ist das Kindergeld für ein behindertes Kind.