Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist, ob für einen Einkommensteuer-Änderungsbescheid des Streitjahres 2004 Festsetzungsverjährung eingetreten war.
Die Kläger sind Eheleute und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Im Streitjahr hatten sie ihren Wohnsitz in C. Der Kläger erzielte Einkünfte aus selbständiger Arbeit und (nachträgliche) Einkünfte als Einzelunternehmer; beide Ehegatten erzielten gewerbliche Einkünfte aus Beteiligungen, Einkünfte aus Kapitalvermögen und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
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