FG Düsseldorf - Urteil vom 03.05.2022
6 K 3388/16 K,F
Normen:
KStG § 38 Abs. 2;

Eintritt der Folge einer Erhöhung der Körperschaftsteuer bei Vornahme von Ausschüttungen

FG Düsseldorf, Urteil vom 03.05.2022 - Aktenzeichen 6 K 3388/16 K,F

DRsp Nr. 2022/10416

Eintritt der Folge einer Erhöhung der Körperschaftsteuer bei Vornahme von Ausschüttungen

Tenor

Unter Änderung der Bescheide über Körperschaftsteuer 2003 vom 10.04.2013 sowie zur Feststellung gem. § 37 KStG zum 31.12.2003 und gem. § 38 Abs. 1 KStG zum 31.12.2003, jeweils vom 12.03.2013, in Fassung der Einspruchsentscheidungen vom 04.11.2016 werden die Körperschaftsteuer 2003 unter Minderung des zu versteuernden Einkommens um ... € (entspricht Auflösung § 6b Rücklage [... €] und Gewinnzuschlag nach § 6b Abs. 7 EStG [... €]) und unter Berücksichtigung eines auf der Grundlage einer um ... € verringerten verdeckten Gewinnausschüttung ermittelten Körperschaftsteuer-Erhöhungsbetrages festgesetzt und die Beträge gem. § 37 KStG zum 31.12.2003 und gem. § 38 Abs. 1 KStG zum 31.12.2003 entsprechend festgestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Berechnung der Steuer- und Feststellungsbeträge wird dem Beklagten übertragen.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

KStG § 38 Abs. 2;

Tatbestand