Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 10. Dezember 2015 verkündete Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf, Az.
Die Beklagte erhält Gelegenheit, zu den Gründen bis zum 16. Oktober 2017 Stellung zu nehmen.
Der Gegenstandswert des Berufungsverfahrens wird auf € 70.000,00 festgesetzt.
Der Termin zur mündlichen Verhandlung am 14.11.2017 wird aufgehoben.
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