Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger über die nach seiner Auffassung von ihm bestandene Steuerberaterprüfung 1999 ein schriftlicher Prüfungsbescheid zu erteilen ist.
Der Kläger unterzog sich am 15.03.2000 der mündlichen Prüfung der Steuerberaterprüfung 1999.
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