Der BFH hat damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, nach der eine Einzelhandelsfiliale regelmäßig eine bloße Verkaufsstelle ist (BFH vom 12.9.1979, BStBl II 1980, 51). Zur Frage des Vorliegens eines Teilbetriebs bei Filialen und Zweigniederlassungen vgl. auch H 139 Abs. 3 EStH 1996.
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