I. 1. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) --A-OHG (im Folgenden auch: OHG)-- ist als Versicherungsmaklerin tätig; sie ermittelt ihren Gewinn durch Bestandsvergleich (§ 4 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes -- EStG --). Ihre Gesellschafter sind die Eheleute B. und C.
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