I.
Der Antragsteller ist als Rechtsanwalt selbstständig tätig. In seinem Büro arbeitet er mit mehreren Angestellten. Er hat im Büro drei Personalcomputer im Einsatz, die untereinander vernetzt sind. Ein Internetanschluss existiert nicht. Die monatlichen Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen fertigt der Antragsteller selbst.
Mit Schreiben vom 21. Dezember 2004 beantragte der Antragsteller, Umsatzsteuervoranmeldungen und Erklärungen auch für die Zeit nach dem 1. April 2005 auf herkömmliche Weise abgeben zu können. Er habe keinen Internetzugang, er beabsichtige auch nicht, sich einen solchen zuzulegen und er vermag auch nicht damit umzugehen (Rechtsbehelfsakte Blatt 1).
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