FG Hamburg - Urteil vom 30.03.2010
6 K 93/08
Normen:
FGO § 52a; FGO § 64;
Fundstellen:
DStRE 2011, 452
EFG 2010, 1333

Elektronischer Rechtsverkehr; Klageerhebung per E-Mail; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

FG Hamburg, Urteil vom 30.03.2010 - Aktenzeichen 6 K 93/08

DRsp Nr. 2010/11668

Elektronischer Rechtsverkehr; Klageerhebung per E-Mail; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Eine ohne qualifizierte elektronische Signatur als E-Mail übersandte Klageschrift erfüllt nicht die Voraussetzungen des § 52 a FGO i.V.m. der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Hamburg vom 28.01.2008; auf das allgemeine Schriftformerfordernis des § 64 Abs. 1 FGO kann insoweit nicht zurückgegriffen werden. Zur Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und zur Reichweite der Fürsorgepflicht des Gerichts im elektronischen Rechtsverkehr.

Normenkette:

FGO § 52a; FGO § 64;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Zulässigkeit einer Haftungsinanspruchnahme und über die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.