I.
Die Antragstellerin, eine international tätige GmbH, liefert und errichtet Industrieanlagen. Ihr Stammkapital betrug in den Streitjahren 2.000.000,- DM.
Von Mitte 1998 bis Anfang 2000 wurde bei der Antragstellerin eine Betriebsprüfung für 1993 bis 1996 durchgeführt. Dabei beanstandete der Prüfer "Verkaufsprovisionen", die an zwei Domizilgesellschaften gezahlt worden seien (Tz. 28 des Prüfungsberichts vom 21. Januar 2000), und zwar an die
- Fa. H.
und die
- Fa. S.
Von H. wurden insgesamt 644.577 DM in Rechnung gestellt. Die Zahlung erfolgte per Auslandsüberweisung auf ein Bankkonto bei der Banque de Luxembourg S.A. in Luxemburg. Die an S. gezahlten Provisionen betrugen insgesamt 391.325 DM. Der Zahlungsweg war der gleiche wie bei H.
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