I. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) wenden sich gegen die Nichtzulassung der Revision in dem angefochtenen Urteil des Finanzgerichts (FG), das dem Kläger persönlich in seiner Eigenschaft als Prozessbevollmächtigter der Kläger gegen Empfangsbekenntnis zugestellt wurde.
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