I. Im Jahr 1991 hatte der jetzige Prozessbevollmächtigte des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) dem Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt --FA--) eine Vollmacht folgenden Wortlauts übersandt:
"Vollmacht
Mandant: X,
Finanzamt J
Az.: (nicht ausgefüllt)
Der Steuerberater A und der Steuerbevollmächtigte B werden von mir bevollmächtigt, mich vor allen Finanzbehörden zu vertreten. Die Vollmacht berechtigt insbesondere zur Einlegung und zur Zurücknahme von außergerichtlichen Rechtsbehelfen, zur Bestellung eines Vertreters und zur Entgegennahme von Zustellungen.
Folgende Bescheide, die von den Erklärungen und Anträgen abweichen, sind nur den Bevollmächtigten zuzustellen:
Steuer-, Feststellungs- und Steuermeßbescheide.
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