Ende der Berufsausbildung eines Wirtschaftswissenschaftlers
FG Niedersachsen, Urteil vom 08.02.2000 - Aktenzeichen 1 K 310/99 Ki
DRsp Nr. 2000/3846
Ende der Berufsausbildung eines Wirtschaftswissenschaftlers
1. Der Besuch einer Hochschule ist Teil einer Berufsausbildung.2. Mit Abgabe der Diplomarbeit für das Fach Wirtschaftswissenschaften ist die Berufsausbildung beendet.3. Die Zeit zwischen Abgabe der Diplomarbeit bis zur Feststellung des Ergebnisses der Prüfung durch den Diplomprüfungsausschuss gehört nicht mehr zur Berufsausbildung. Denn die Berufsausbildung eines Wirtschaftswissenschaftlers ist mit Abgabe der schriftlichen Diplomarbeit als letztem Teilakt des Examens beendet.
Die Parteien streiten über die Frage, ob der Kindergeldanspruch des Klägers für seine Tochter wegen Überschreitens des sog. Grenzbetrages in § 32 Abs. IV S. 2 EStG untergegangen ist.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.