Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamm - Registergericht - vom 26. Februar 2021, nicht abgeholfen durch Beschluss vom 15. März 2021, wird auf Kosten des Beteiligten zu 1. zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Gesellschaft ist die Komplementärin der A GmbH & Co. KG, einem mittelständischen Unternehmen mit Sitz in B, das Ketten, Eisen-, Hütten- und Stahlwerk sowie Stanzteile herstellte und seinen Geschäftsbetrieb Anfang des Jahres 2020 einstellte.
1.
Die Auflösung der Gesellschaft wurde am 7. Januar 2020 im Handelsregister eingetragen und der Beteiligte zu 1. zum Liquidator bestellt. Mit Anmeldung vom 7. Januar 2021 zeigte er die Beendigung der Liquidation zur Eintragung im Handelsregister an. Die Gesellschaft habe ihren Geschäftsbetrieb endgültig eingestellt und verfüge über kein Vermögen mehr. Es stünden lediglich noch Steuernachforderungen aus.
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