Die Klage wird abgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Beteiligten streiten wegen einer Energiesteuerentlastung für Erdgas auf Grundlage von § 51 Abs. 1 Nr. 2 Energiesteuergesetz in der für das Streitjahr 2013 gültigen Fassung (Fassung vom 01. März 2011 - EnergieStG a.F.) - im Kern also um die Frage, ob im Streitfall eine Verwendung für die "thermische Abfall- oder Abluftbehandlung" stattgefunden hat.
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