Der Kläger wendet sich gegen einen Energiesteuerbescheid.
Der Kläger betrieb eine Tankstelle. Anlässlich einer am 05.10.2007 durchgeführten Treibstoffkontrolle wurden von den in den hier festgestellten Tanks (1 x 10.000 l Erdtank, 1 x 20.000 l Erdtank, 2 x Haustank mit je 1.000 l Fassungsvermögen) enthaltenen Energieerzeugnissen Proben entnommen. Dabei wurde festgestellt, dass die Energieerzeugnisse unzulässigerweise zugelassene Kennzeichnungsstoffe enthielten. Daraufhin wurden in Anwesenheit eines Vertreters des Klägers, Herrn A, die jeweiligen Füllstände der Tanks festgestellt (1 Erdtank 9.400 l, 1 Erdtank 16.200 l, 1 Haustank 1.000 l, 1 Haustank 1.000 l). Eine Untersuchung der Proben bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt ergab, dass es sich bei den festgestellten Energieerzeugnissen um ordnungsgemäß gekennzeichnetes Gasöl im Sinne von § 2 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 1 EnergieStV gehandelt hat.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|