I. Die Beteiligten streiten darüber, ob vom Kläger und Revisionskläger (Kläger) angeschaffte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Praxiseinrichtungsgegenstände) für die Dauer der Dreijahresfrist nach § 2 Nr. 2 des Fördergebietsgesetzes (FördG) in seiner --eine Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfer- und Rechtsanwaltspraxis umfassende-- Betriebsstätte im Fördergebiet verblieben sind oder diese Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung (Sonder-AfA) nach § 4 Abs. 2 FördG durch den Verkauf der Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüferpraxis sowie die Beschränkung auf Abwicklungsarbeiten der gesamten Praxis entfallen ist.
Der Kläger ist Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Er gründete Anfang 1993 in einer Stadt im Fördergebiet zusammen mit einem weiteren Rechtsanwalt eine Rechtsanwalts-, Wirtschaftsprüfer- und Steuerberatersozietät, deren Tätigkeit der Kläger nach dem Ausscheiden des Mitgesellschafters im November 1995 allein fortführte.
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