Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1 bis 5 werden der Beschluss des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 17. November 2022 und der Beschluss des Amtsgerichts - Registergericht - Frankfurt am Main vom 8. Juni 2021 aufgehoben.
Das Amtsgericht - Registergericht - wird angewiesen, über die Anmeldung der Beteiligten gemäß dem Antrag vom 4. Februar 2021 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu entscheiden.
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