Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 28.05.2020 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte, den Widerruf einer Ausgleichszulage sowie die Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Änderungskündigung.
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