Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist als Bauarbeiter an ständig wechselnden Arbeitsstellen beschäftigt. Er fährt arbeitstäglich mit seinem PKW zum Betriebssitz seines Arbeitgebers und wird von dort mit einem Firmenbus unentgeltlich zu den jeweiligen Einsatzstellen befördert. Im Streitjahr 2001 war der Kläger sechseinhalb Monate auf einer 40 km entfernten und fünf Monate auf einer 35 km entfernten Baustelle eingesetzt. Daneben war er kurzfristig (jeweils zwischen einem Tag und elf Tagen) an sieben anderen, zwischen 35 km und 70 km entfernten Baustellen tätig.
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