I.
Die Antragstellerin streitet mit dem Antragsgegner um die Anerkennung von Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sowie bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Die Antragstellerin, die in einem von ihr im Jahre 2001 in Homburg erworbenen Haus zusammen mit ihrer Schwester wohnt, arbeitet als Angestellte bei einem Unternehmen in P.
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