FG Saarland - Beschluss vom 08.11.2005
1 V 260/05
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Nr. 4 ;

Entfernungspauschale und Fahrgemeinschaft

FG Saarland, Beschluss vom 08.11.2005 - Aktenzeichen 1 V 260/05

DRsp Nr. 2005/19542

Entfernungspauschale und Fahrgemeinschaft

Durch die seit 2001 geltende Neuregelung betreffend den Ansatz einer Entfernungspauschale sollen Fahrgemeinschaften begünstigt werden; denn jedes Mitglied der Fahrgemeinschaft erhält für den arbeitstäglichen Weg zur Arbeitsstätte die Entfernungspauschale. Allerdings ist dabei jeweils nur die kürzeste Straßenverbindung des einzelnen Arbeitnehmers zwischen dessen Wohnung und Arbeitsstätte maßgebend. Umwege zum gemeinsamen Treffpunkt oder Umwege für das Abholen der Mitglieder der Fahrgemeinschaft bleiben außer Betracht. Gleichermaßen führen Unfälle auf einem Umweg zum gemeinsamen Treffpunkt oder einem Umweg für das Abholen der Mitglieder der Fahrgemeinschaft einen Ausschluss vom Steuerabzug herbei.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 Nr. 4 ;

Tatbestand:

I.

Die Antragstellerin streitet mit dem Antragsgegner um die Anerkennung von Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sowie bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Die Antragstellerin, die in einem von ihr im Jahre 2001 in Homburg erworbenen Haus zusammen mit ihrer Schwester wohnt, arbeitet als Angestellte bei einem Unternehmen in P.