Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind im Streitjahr 2001 zusammen veranlagte Ehegatten. Der Kläger ist Bauhandwerker, die Klägerin Verkäuferin.
Der Kläger arbeitete im Streitjahr auf wechselnden Baustellen. Er fuhr an 201 Tagen mit seinem eigenen Kfz von seiner Wohnung zum Betriebssitz seines Arbeitgebers. Von dort aus brachte ihn dieser mit einem Sammeltransport auf die jeweilige Baustelle, die im Streitjahr spätestens nach 14 Tagen wechselte.
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