I. Die Klägerin, Revisionsbeklagte und Anschlussrevisionsklägerin (Klägerin), eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (ARGE), erhielt im September 1998 von der WohnbauG den Auftrag, eine Wohnanlage in B zu sanieren. Hierfür wurde ein Pauschalfestpreis von 1 480 029,24 DM (einschließlich Umsatzsteuer) vereinbart.
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