FG Niedersachsen - Urteil vom 10.02.2005
16 K 62/02
Normen:
EigZulG § 8 § 9 ;

Entgeltlicher Erwerb; Wohnhausübertragung; Hofübertragung; Eigenheimzulage - Eigenheimzulage bei entgeltlichem Erwerb eines auf einer Hofstelle belegenen Wohnhauses und gleichzeitiger unentgeltlicher Hofübertragung

FG Niedersachsen, Urteil vom 10.02.2005 - Aktenzeichen 16 K 62/02

DRsp Nr. 2005/13098

Entgeltlicher Erwerb; Wohnhausübertragung; Hofübertragung; Eigenheimzulage - Eigenheimzulage bei entgeltlichem Erwerb eines auf einer Hofstelle belegenen Wohnhauses und gleichzeitiger unentgeltlicher Hofübertragung

1. Überträgt ein Stpfl. seinen nicht der Höfeordnung unterliegenden landwirtschaftlichen Betrieb und die dazugehörigen Grundstücke unentgeltlich auf einen Dritten und veräußert er zusätzlich an den Dritten das auf dem Hof befindliche Wohnhaus zu einem angemessenen Preis, so kann für die Anschaffung des Hauses Eigenheimzulage beansprucht werden. 2. War der Wille der Vertragsbeteiligen darauf gerichtet, das Wohnhaus entgeltlich und nicht schenkweise zu übertragen, so ist dieser Vereinbarung steuerlich zu folgen, es sei denn, dass ein rechtsmissbräuchliches Verhalten i.S. von § 42 AO gegeben ist.

Normenkette:

EigZulG § 8 § 9 ;

Tatbestand: