LSG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 03.02.2022
L 5 KR 224/19
Normen:
BBesG § 27; BBesG § 42a; LDVO,RH § 6 Abs. 2; SGB V § 412 Abs. 1 S. 7;
Vorinstanzen:
SG Mainz, vom 25.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 KR 35/18

Enthebung des Geschäftsführers wegen der Begehung von Amtspflichverletzungen; Zuständigkeit des Verwaltungsrats als Organkompetenz für die Entscheidung über die Amtsenthebung eines Geschäftsführers; Missachtung der beamtenrechtlichen Regelungen durch Gewährung von Leistungsprämien und -zulagen an Beamte

LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.02.2022 - Aktenzeichen L 5 KR 224/19

DRsp Nr. 2024/5187

Enthebung des Geschäftsführers wegen der Begehung von Amtspflichverletzungen; Zuständigkeit des Verwaltungsrats als Organkompetenz für die Entscheidung über die Amtsenthebung eines Geschäftsführers; Missachtung der beamtenrechtlichen Regelungen durch Gewährung von Leistungsprämien und -zulagen an Beamte

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 25.09.2019 wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BBesG § 27; BBesG § 42a; LDVO,RH § 6 Abs. 2; SGB V § 412 Abs. 1 S. 7;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Enthebung des Klägers aus seinem Amt als Geschäftsführer des Beklagten.

1. 2. 3.