1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 25.09.2019 wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Enthebung des Klägers aus seinem Amt als Geschäftsführer des Beklagten.
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