BGH - Beschluss vom 12.10.2022
III ARZ 1/22
Normen:
WPO § 76 Abs. 2; WPO § 77 Abs. 1 Nr. 2;

Enthebung eines ehrenamtlichen Richters im Senat für Wirtschaftsprüfersachen beim Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 12.10.2022 - Aktenzeichen III ARZ 1/22

DRsp Nr. 2022/16534

Enthebung eines ehrenamtlichen Richters im Senat für Wirtschaftsprüfersachen beim Bundesgerichtshof

Tenor

Der ehrenamtliche Richter im Senat für Wirtschaftsprüfersachen beim Bundesgerichtshof H. wird seines Amtes enthoben.

Normenkette:

WPO § 76 Abs. 2; WPO § 77 Abs. 1 Nr. 2;

Gründe

Der Beteiligte hat mitgeteilt, dass er in den Beirat der Wirtschaftsprüferkammer berufen worden sei, und darum gebeten, einen Nachfolger für ihn als Mitglied des Senats für Wirtschaftsprüfersachen zu berufen. Das Bundesministerium der Justiz hat daraufhin beantragt, den Beteiligten seines Amtes zu entheben.