Streitig ist die private Nutzung der betrieblichen Pkw.
Der Kläger erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus Gewerbebetrieb; zunächst als Handelsvertreter und später - ab einem nicht aktenkundigen Zeitpunkt im Laufe des Jahres 1994 - durch den Vertrieb und die Montage von Bauelementen (Fenster, Türen, Toren).
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|