I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Ehegatten und wurden im Streitjahr 1999 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Der Kläger erzielte im Streitjahr gewerbliche Einkünfte, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und sonstige Einkünfte (§ 22 des Einkommensteuergesetzes -- EStG --); ferner negative Einkünfte nach § 17 EStG, aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen. Die Klägerin erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Im Einzelnen stellen sich die Einkünfte wie folgt dar:
Kläger Klägerin
§ 19 EStG 190 394 DM 83 369 DM
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