Streitig ist die Höhe der festgestellten verrechenbaren Verluste gemäß § 15 a Einkommensteuergesetz (EStG).
Die Klägerin ist eine Kommanditgesellschaft (KG) mit rd. 300 Kommanditisten bzw. Treugebern. Sie wurde in 1994 gegründet und in das Handelsregister eingetragen. Gegenstand des Unternehmens war der Erwerb und ist der Betrieb des Containerschiffs N. sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
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